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Klasse M7 auf dem Amtsgericht in Kaufbeuren

Betrunken mit dem Fahrrad unterwegs – Zwei Monate Strafe!

Am 28.07.2010 besuchte die Klasse M 7 eine Gerichtsverhandlung in Kaufbeuren.

Als der  Richter im Gerichtssaal erschien, mussten wir aufstehen. Dann kamen der Staatsanwalt und der Angeklagte. Das erste, was der Richter tat, war die Personalien des Angeklagten vorzulesen und abzufragen. Nun trug der Staatsanwalt die Anklage vor. Der Angeklagte war im März in Kaufbeuren in der Nacht mit 2,03 Promille auf dem Fahrrad nach Hause gefahren und ca. 20 Meter vor seinem Haus von der Polizei erwischt worden. Der Staatsanwalt forderte deshalb vier Monate Freiheitsstrafe und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit wegen Trunkenheit im Verkehr.

Der Richter fragte den Angeklagten ob es stimme was der Staatsanwalt vorgelesen hatte und ob er sich zu dem äußern möchte. Der Angeklagte wollte nichts dazu sagen. Dann sagte der Richter, dass er schon vorbestraft sei, da er früher schon mit Drogen gehandelt und eine Urkundenfälschung begangen hatte. Nach einer kurzen Überlegungspause verlas der Richter das Urteil. Dazu mussten wir alle aufstehen.

Im Namen des Volkes wurde der Angeklagte zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Angeklagte hat eine Woche Zeit, gegen das Urteil Revision einzulegen. Dann war die Verhandlung beendet. Nun durften wir dem Richter und dem Staatsanwalt  Fragen stellen, die diese uns bereitwillig beantworteten. Wer vorher gedacht hatte, dass Radfahren unter Alkoholeinfluss ein Kavaliersdelikt sei, war nun eines besseren belehrt: 1,6 Promille reichen aus, dass man als Radfahrer als absolut fahruntüchtig gilt und sich strafbar macht.

Die Gerichtsverhandlung war sehr interessant und keiner von uns möchte jemals als Angeklagter dort sitzen.

gerichtsverhandlung

Klasse 7 M