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Übertrittsregelungen in die M-Klassen

Eine Übersicht über die Übertrittsregelungen in die M-Klassen


Übertritt in die M 7

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule.

Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

 

Übertritt in die M 8

Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

 

Übertritt in die M 9

Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
  • Darüber hinaus kann Ihr Kind die einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich

bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

 

Übertritt in die M 10

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  • wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
  • wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule.

 

Quelle:www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html