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Unterrichtsbefreiung

Nur in dringenden Ausnahmefällen kann ein/e Schüler/in für einzelne Stunden oder Tage beurlaubt werden. In jedem Fall ist dazu ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich. Dieser muss möglichst frühzeitig – in der Regel mindestens drei Tage vor dem entsprechenden Termin – bei der Schulleitung eingereicht werden. Es ist für den schulischen Erfolg Ihres Kindes außerordentlich wichtig, dass es regelmäßig am Unterricht teilnimmt. Deshalb bitten wir Sie, Termine für Arztbesuche, Vorstellungsgespräche usw. – wenn irgendwie möglich – auf einen unterrichtsfreien Nachmittag zu legen.