Get Adobe Flash player

Erkrankung

Im Krankheitsfall bitten wir Sie, uns bis spätestens 7:45 Uhr telefonisch zu benachrichtigen. Die eingeführten Maßnahmen zum Schutz Ihres Kindes gelten auch weiterhin, d.h., dass wir bei unentschuldigtem Fernbleiben sofort Nachforschungen, ggf. unter Einschaltung der Polizei, anstellen müssen. Eine schriftliche Krankmeldung ist auf jeden Fall nachzureichen, wenn Ihr Kind wieder zur Schule kommt. Bei längeren Erkrankungen bitte wir Sie, der Schule am dritten Tag eine schriftliche Krankmeldung zuzusenden.